Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen und Lieferungen
des Auftragnehmers sind ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen
Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam,
wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet
sind und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen
schriftlichen Zustimmung eines dazu bevollmächtigten
Vertreters der Auftragnehmer.
2. Auftragsnehmer
Die Auftragsnehmer sind ausschließlich
Landwirte, welche der "ARGE Austrian MISCANTHUS"
angehören. Kauf- bzw. Liefervereinbarungen werden
jeweils direkt zwischen dem Auftragnehmer und dem Besteller
abgeschlossen.
3. Leistungsumfang, Rechtsverbindlichkeit
Kauf- bzw. Lieferungsvereinbarungen beschränken
sich ausschließlich auf den Verkauf von Pflanzmaterial
(Rhizome) von Miscanthus x Giganteus aus jungen österreichischen
Beständen, sowie Produkten dieser Kulturpflanze.
Fälle höherer Gewalt ( Naturkatastrophen,
außergewöhnliche Witterungsverhältnisse,
etc.) entbinden die Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung,
sowie von jeglicher Haftung für dadurch dem Besteller
entstehenden Nachteilen.
Bestellungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn der
Auftragsnehmer nach erfolgter Bestellung eine schriftliche
Auftragsbestätigung ( per Post, FAX, oder Email)
sendet und vom Besteller die für im Fernabsatz
geschlossene Kaufverträge gültige Rücktrittsfrist
nicht wahrgenommen wird.
4. Rücktrittsrecht
Der Besteller kann von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag bis zum Ablauf der im folgenden
genannten Frist zurücktreten. Es genügt, wenn
die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt
7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt
(§ 5e KSCHG). Die Frist beginnt mit dem Tag des
Erhalts dieser Auftragsbestätigung. Nach Ablauf
der gesetzlichen Kaufrücktrittsfrist ist die Bestellung
verbindlich.
5. Preise Zahlungsart
Die Preise werden telefonisch oder per
Email vereinbart und vom Besteller am Bestellformular
(online zum Ausdrucken auf www.miscanthus-rhizome.at/bestellformular.pdf
) eingetragen.
Der Preis versteht sich als Abholpreis inkl. MWST.
Als Zahlungsart gilt Barzahlung bei Abholung oder Vorbanküberweisung
als vereinbart.
6. Liefertermin, Abholadresse
Als Liefertermin ist April / Mitte Mai
vorgesehen. Genauer Abholtermin wird mit dem Besteller
ca. ab Ende März telefonisch vereinbart.
Abholadresse: A-3321 Ardagger; Stephanshart
55; Niederösterreich
7. Gewährleistung u. Schadenersatz
Die Auftragnehmer garantieren für
handelsübliche Qualität der Rhizome und anderen
Produkten aus Miscanthus x Giganteus.
Keine Garantie oder Gewährleistung
wird auf Anwachsen der Rhizome (Ausnahme:
Garantievereinbarung im Rahmen
eines Auspflanzpackage - diese Vereinbarung muß
in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesen
werden) und
Entwicklung der Kultur vereinbart.
Die Auftragsnehmer weisen ausdrücklich
darauf hin, dass folgende Ursachen zu Schadbildern,
schlechtem Anwachsen oder Totalausfall an Pflanzen führen
können:
Widrige Witterungsverhältnisse
(Frost, Dürre, Hagel, etc.)
Schlecht gewählter Standort (schlechte Bodenqualität
bzw. Saatbeetvorbereitung, Staunässe, etc.)
Krankheiten und Tierschäden (Drahtwurm, Wild, etc.)
Nicht gerechte Pflanzenpflege (unsachgemässe Lagerung
der Setzlinge, Vertrocknen, Verunkrautung, etc.)
Die Auftragnehmer haften nur für
Schäden, sofern ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Allfälliger vom Auftragnehmer zu
leistender Schadenersatz beschränkt sich der Höhe
nach auf den einfachen Kaufpreis. Der Ersatz von Folgeschäden
und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen,
entgangenen Gewinn, Zinsenverlusten und von Schäden
aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer
ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
8. Sonstiges
Für den Verkauf an Verbraucher im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die oben
angeführten Geschäftsbedingungen, sofern das
Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen
vorsieht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch
der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt.
Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken,
um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen
möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt auch
im Falle einer Vertragslücke.
9. Schlussbestimmungen
Soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, kommt österreichisches Recht zur Anwendung.
Für eventuelle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand
Amstetten in Niederösterreich vereinbart.
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